Helfer vor Ort: Feuerwehr Dielheim

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Feuerwehr Dielheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Feuerwehr Dielheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Feuerwehrmann
MLF

Hauptbereich

Helfer vor Ort - für Dielheim

Herzinfarkt, Sturz, Schlaganfall, Atemnot - nur einige der Stichworte, die schnelle Hilfe erforderlich machen.

Haben Sie schon einmal einen Notruf abgesetzt, weil jemand in einer Notlage war? Und wie lange sind Ihnen dabei die Minuten vorgekommen, bis endlich erst in der Ferne das Martinshorn eines Rettungswagens zu hören war? War das nicht eine kleine Ewigkeit?

Wie in vielen anderen Kommunen haben auch wir als Feuerwehr die Notwendigkeit erkannt und Abhilfe geschaffen.

Zum 01. Januar 2025 sind unsere Helfer vor Ort in den Dienst gegangen.

Die Helfer vor Ort sind ehrenamtliche Helfer aus beiden Abteilungen der Dielheimer Feuerwehr mit einer notfallmedizinischen Ausbildung. Ergänzt werden wir durch Fachberater aus dem Rettungsdienst, die keinen Feuerwehrdienst im klassischen Sinne leisten, sondern nur als Helfer vor Ort.

Unsere Aufgaben sind

  • die fachliche Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
  • die Verkürzung der Zeit bei lebensbedrohlichen Situationen bis erste Hilfe eintrifft
  • die Mitwirkung bei der Patientenversorgung zusammen mit der Notfallrettung
  • Hilfe in Dielheim und allen Ortsteilen

Sobald Sie einen Notruf über die Notrufnummer 1 1 2 absetzen, werden wir zusammen mit dem Rettungsdienst alarmiert. In den meisten Fällen haben wir ehrenamtliche Helfer in der Gemeinde in Rufbereitschaft, welche vor dem Rettungsdienst bei Ihnen sind und erste Maßnahmen einleiten können. Wir ersetzen nicht den Rettungsdienst und verfügen auch nicht über einen Rettungswagen, aber unsere Ausrüstung erlaubt schnelle Hilfe bis zum Eintreffen der Notfallrettung.

Im Jahr 2025 konnten wir so bei rund 300 medinzinischen Notfällen Hilfe leisten.

Der Haken an der Sache ist natürlich wie bei so vielem "das liebe Geld", denn unsere Dienste werden beispielsweise nicht mit der Krankenkasse abgerechnet. Und auch die Gemeinde Dielheim, die Träger der Feuerwehr ist, kann für unsere Ausgaben nicht eintreten, denn die medizinische Versorgung ist keine Aufgabe der Feuerwehr bzw. der Gemeinde.

Hier sind wir auf Ihre Spenden angewiesen. Der laufende Betrieb der Helfer vor Ort wird vollumfänglich durch den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Dielheim e. V. finanziert.

Unser Spendenkonto bei der Sparkasse Heidelberg: DE88 6725 0020 0009 3500 98

Wichtig: vermerken Sie im Verwendungszweck bitte Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Anschrift, damit wir Ihnen Ihre Spendenbescheinigung zukommen lassen können. Möchten Sie gezielt für die Helfer vor Ort spenden, ergänzen Sie den Verwendungszweck bitte mit HvO. Alle Spenden an uns können Sie steuerlich geltend machen, da wir als gemeinnützig anerkannt sind.

Hier finden Sie unseren Flyer, der im Sommer 2025 an alle Haushalte verteilt wurde (PDF-Dokument, 3,03 MB, 22.01.2026).

Gruppenbild Helfer vor Ort - Team 2025

Infobereiche