Rauchmelder retten Leben
Noch immer werden zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf überrascht. Ein Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder genannt) warnt frühzeitig bei Rauchgasentwicklung mit einem lauten, akustischen Alarmsignal und rettet so Menschenleben. Auf dieser neutralen, werbefreien Webseite finden Sie relevante und aktuelle Informationen zu gesetzlichen Regelungen, Zuständigkeiten von Eigentümern sowie zur fachgerechten Installation und Wartung. In Deutschland kommen im privaten Bereich fast ausschließlich optische Melder entsprechend der Zertifizierung DIN EN 14604 zum Einsatz.
Rauchmelderpflicht
Die gesetzliche Rauchmelderpflicht gilt heute in allen 16 Bundesländern, mit lokalen Unterschieden. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg regelt in unserem Bundesland die Zuständigkeit beim Einbau von Rauchmeldern sowie die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft. Seit 10.07.2013 gilt bei Neu- und Umbauten eine Rauchmelderpflicht, für Bestandsbauten seit 31.12.2014. Verantwortlich für die Installation ist der Eigentümer, sowohl beim selbstgenutzten als auch im vermieteten Wohnraum. Für die Wartung und Betriebsbereitschaft ist der Mieter jedoch selbst zuständig, bei selbstgenutztem Wohnraum ist es demnach der Eigentümer.
Welcher Rauchmelder?
Achten Sie beim Kauf auf das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Dieses kennzeichnet hochwertige Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebigkeit durch eine festverbaute 10-Jahres Batterie, genauerer Branderkennung und einer höheren Sicherheit vor Fehlalarmen durch verbesserte Elektronik. Ebenso sollte man auf das TÜV/GS Siegel achten, das CE-Siegel sowie die Prüfung nach DIN EN 14604.
Wo installieren?
Für einen optimalen Schutz erfolgt die Montage von Rauchmeldern in der Regel in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen (Ausnahme Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg). Für Dachschrägen und andere Besonderheiten gelten separate Regelungen.
Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de