Rauchmelder retten leben: Feuerwehr Dielheim

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Feuerwehr Dielheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Feuerwehr Dielheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Feuerwehrmann
MLF

Hauptbereich

Rauchmelder retten Leben

Noch immer werden zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf überrascht. Ein Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder genannt) warnt frühzeitig bei Rauchgasentwicklung mit einem lauten, akustischen Alarmsignal und rettet so Menschenleben. Auf dieser neutralen, werbefreien Webseite finden Sie relevante und aktuelle Informationen zu gesetzlichen Regelungen, Zuständigkeiten von Eigentümern sowie zur fachgerechten Installation und Wartung. In Deutschland kommen im privaten Bereich fast ausschließlich optische Melder entsprechend der Zertifizierung DIN EN 14604 zum Einsatz.

Rauchmelderpflicht

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht gilt heute in allen 16 Bundesländern, mit lokalen Unterschieden. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg regelt in unserem Bundesland die Zuständigkeit beim Einbau von Rauchmeldern sowie die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft. Seit 10.07.2013 gilt bei Neu- und Umbauten eine Rauchmelderpflicht, für Bestandsbauten seit 31.12.2014. Verantwortlich für die Installation ist der Eigentümer, sowohl beim selbstgenutzten als auch im vermieteten Wohnraum. Für die Wartung und Betriebsbereitschaft ist der Mieter jedoch selbst zuständig, bei selbstgenutztem Wohnraum ist es demnach der Eigentümer.

Welcher Rauchmelder?

Achten Sie beim Kauf auf das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Dieses kennzeichnet hochwertige Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebigkeit durch eine festverbaute 10-Jahres Batterie, genauerer Branderkennung und einer höheren Sicherheit vor Fehlalarmen durch verbesserte Elektronik. Ebenso sollte man auf das TÜV/GS Siegel achten, das CE-Siegel sowie die Prüfung nach DIN EN 14604.

Wo installieren?

Für einen optimalen Schutz erfolgt die Montage von Rauchmeldern in der Regel in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen (Ausnahme Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg). Für Dachschrägen und andere Besonderheiten gelten separate Regelungen.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Infobereiche